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Aktuelle Branchen-Information:
Reinheitsgebot für Schmierstoffe
Herbert Kolloge KG


Technischer Handel sorgt für „guten Appetit“: „Reinheitsgebot“ für Schmierstoffe

Dass die Mettwurst appetitlich ist, der Brotteig keinen Beigeschmack hat und das Bier wirklich dem Reinheitsgebot entspricht, dafür sind nicht nur Fleischlieferanten, Mühlen und Hopfenbauern zuständig. Sondern auch die Chemische Industrie. Denn ebenso wichtig wie die Frage, was man sich aufs Brot schmiert, ist die Frage, was zuvor die Teigrührmaschine oder die Weizenmühle „schmierte“.



Foto (Mettbrot)
Nur appetitlich, wenn im Fleischwolf, dem Remouladenrühr-
werk und der Roggenmühle zugelassene Schmierstoffe eingesetzt waren.


Eine Frage, mit der sich der Endverbraucher nicht herumschlagen muss. Der Bäcker, Metzger oder die Lebensmittelindustrie schon. Denn auch Fleischwolf und Teigrührmaschine machen keine Ausnahme von der Physik und laufen heiß, wenn sie nicht geschmiert werden. Der Staat wacht mit Argusaugen über den Appetit seiner Bürger und hat im Lebens- und Futtermittelrecht strengste Kriterien für alle Stoffe formuliert, die bei Produktion oder Verpackung mit Nahrungsmitteln und Getränken in Kontakt kommen oder kommen könnten. „Lebensmittelschmierstoffe müssen gesundheitlich unbedenklich, geschmacklich und im Geruch neutral sein, da je nach Gerät ein gelegentlicher Kontakt zwischen Schmierstoff und Lebensmittel nie völlig auszuschließen ist“.
 „Aber wir kennen die einschlägigen Vorschriften und wissen, was wir unseren Kunden guten Gewissens an die Hand geben können.“ Das nützt in erster Linie Lebensmittelerzeugern, Anlagenplanern, Komponentenherstellern oder Wartungsverantwortlichen in der Lebensmittelindustrie. In zweiter Linie nützt es allen Verbrauchern.

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