Technischer Handel
sorgt für „guten Appetit“: „Reinheitsgebot“ für Schmierstoffe
Dass die Mettwurst appetitlich ist, der Brotteig keinen Beigeschmack hat
und das Bier wirklich dem Reinheitsgebot entspricht, dafür sind nicht nur
Fleischlieferanten, Mühlen und Hopfenbauern zuständig. Sondern auch die
Chemische Industrie. Denn ebenso wichtig wie die Frage, was man sich aufs
Brot schmiert, ist die Frage, was zuvor die Teigrührmaschine oder die
Weizenmühle „schmierte“.
Foto (Mettbrot)
Nur appetitlich, wenn im Fleischwolf, dem Remouladenrühr-
werk und der Roggenmühle zugelassene Schmierstoffe eingesetzt waren.
Eine Frage, mit der sich der Endverbraucher nicht herumschlagen muss. Der
Bäcker, Metzger oder die Lebensmittelindustrie schon. Denn auch
Fleischwolf und Teigrührmaschine machen keine Ausnahme von der Physik und
laufen heiß, wenn sie nicht geschmiert werden. Der Staat wacht mit
Argusaugen über den Appetit seiner Bürger und hat im Lebens- und
Futtermittelrecht strengste Kriterien für alle Stoffe formuliert, die bei
Produktion oder Verpackung mit Nahrungsmitteln und Getränken in Kontakt
kommen oder kommen könnten. „Lebensmittelschmierstoffe müssen
gesundheitlich unbedenklich, geschmacklich und im Geruch neutral sein, da
je nach Gerät ein gelegentlicher Kontakt zwischen Schmierstoff und
Lebensmittel nie völlig auszuschließen ist“.
„Aber wir kennen die einschlägigen Vorschriften und wissen, was wir
unseren Kunden guten Gewissens an die Hand geben können.“ Das nützt in
erster Linie Lebensmittelerzeugern, Anlagenplanern, Komponentenherstellern
oder Wartungsverantwortlichen in der Lebensmittelindustrie. In zweiter
Linie nützt es allen Verbrauchern.
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