Technischer Handel 
      sorgt für „guten Appetit“: „Reinheitsgebot“ für Schmierstoffe
      
      Dass die Mettwurst appetitlich ist, der Brotteig keinen Beigeschmack hat 
      und das Bier wirklich dem Reinheitsgebot entspricht, dafür sind nicht nur 
      Fleischlieferanten, Mühlen und Hopfenbauern zuständig. Sondern auch die 
      Chemische Industrie. Denn ebenso wichtig wie die Frage, was man sich aufs 
      Brot schmiert, ist die Frage, was zuvor die Teigrührmaschine oder die 
      Weizenmühle „schmierte“. 
      
      
      Foto (Mettbrot)
      Nur appetitlich, wenn im Fleischwolf, dem Remouladenrühr-
      werk und der Roggenmühle zugelassene Schmierstoffe eingesetzt waren.
      
      
      Eine Frage, mit der sich der Endverbraucher nicht herumschlagen muss. Der 
      Bäcker, Metzger oder die Lebensmittelindustrie schon. Denn auch 
      Fleischwolf und Teigrührmaschine machen keine Ausnahme von der Physik und 
      laufen heiß, wenn sie nicht geschmiert werden. Der Staat wacht mit 
      Argusaugen über den Appetit seiner Bürger und hat im Lebens- und 
      Futtermittelrecht strengste Kriterien für alle Stoffe formuliert, die bei 
      Produktion oder Verpackung mit Nahrungsmitteln und Getränken in Kontakt 
      kommen oder kommen könnten. „Lebensmittelschmierstoffe müssen 
      gesundheitlich unbedenklich, geschmacklich und im Geruch neutral sein, da 
      je nach Gerät ein gelegentlicher Kontakt zwischen Schmierstoff und 
      Lebensmittel nie völlig auszuschließen ist“.
 „Aber wir kennen die einschlägigen Vorschriften und wissen, was wir 
      unseren Kunden guten Gewissens an die Hand geben können.“ Das nützt in 
      erster Linie Lebensmittelerzeugern, Anlagenplanern, Komponentenherstellern 
      oder Wartungsverantwortlichen in der Lebensmittelindustrie. In zweiter 
      Linie nützt es allen Verbrauchern. 
      
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